Unsere "Kinder" sind heute schon Erwachsene!
Die Klienten sind meist mehrfach behinderte Menschen, die in einer Tagesstätte betreut werden und mit Bussen von und zu ihren Tagesstätten gebracht werden.Mindestaufnahmealter ist 18 Jahre. Die Altersgrenze zur Aufnahme ist mit 54 Jahren festgelegt.
Die Aufenthaltsdauer im Wohnhaus ist bis ins hohe Alter möglich, sofern es die angebotenen Betreuungsmöglichkeiten zulassen.
Bei schwerer unheilbarer Erkrankung, wenn eine Krankenschwester rund um die Uhr von Nöten ist, ist eine Verlegung in ein Pflegeheim vorgesehen.
